für die Richtigkeit der Angaben übernimmt der Betreiber dieser Seite keine Gewähr.
Die Angaben wurden jedoch aktuell zum 22.05.2010 ermittelt.
Der Stadthafen Malchowbietet 35 Liegeplätze und Anleger für Wasserwanderer, Motorschiffe, Segelboote, Wassersportler und Hausboote.
Die Lage ( N 53°28'26 E 12°25'36 )ist direkt am rechten Ufer der Müritz-Elde-Wasserstraße (MEW, Bundeswasserstraße) zwischen km 132,5 und 132,6, zwischen Elbe und Müritz-Havel-Wasserstraße.
Der Hafen hat eine Wassertiefe von 2,00 m bezogen auf MW ausgelegt. Der Seewasserstand schwankt jahreszeitlich um ca. 0,40 m (Frühjahr MW-0,20m, Herbst MW+0,20m).
Die Hafenmeisterei Malchow
§1.1 Für die Benutzung der Schiffsliegplätze und der vorhandenen sanitären Einrichtungen des Stadthafen der Stadt Malchow werden Benutzungsgebühren erhoben...
§2.2 Folgende Gebühren werden erhoben:
-Liegeplatzgebühren
In den Liegeplatzgebühren sind die Kosten für die Müllentsorgung (Mischmüll)
enthalten.
§2.3 Folgende Gebühren werden über Münzautomaten erhoben:
- Gebühren für Strom
- Gebühren für Trinkwasser
- Gebühren für Schmutzwasser
- Gebühren für die Nutzung WC und Toilette
- Gebühren für Duschen
- Gebühren für Waschmaschine und Trockner
§7.1 Die Liegeplatzgebühr für Wasserfahrzeuge beträgt:
- je angefangener Bootsmeterlänge --- 1,00 €/Übernachtung
- je Person (über 14 Jahren) --- 1,00 €/Übernachtung
- Kurzzeitlieger von 30 min bis max. 4 h --- 2,50 € pauschal
§7.2 Die Übernachtung gilt von frühestens 12:00 Uhr bis spätestens 12:00 Uhr des nächsten Tages.