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inoffizielle Informationen zum Stadthafen Malchow  

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Der neue Stadthafen Malchow liegt zwischen Müritz und Plauer See direkt in der Stadt Malchow. Im ca. 3700 m² großen Hafenbecken finden 35 Schiffe und Boote gleichzeitig Platz. Die Liegeplätze für Wasserwanderer verfügen alle über Strom und Wasserversorgung. Im Hafen stehen ein großzügig angelegter sanitärer Bereich, das Hafenmeisterbüro sowie Gastronomie und Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung.
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Buchungshotline
039932 83186
Fleesensee-Touristik
Malchow e.V.
An der Drehbrücke
17213 Malchow
info@tourismus-malchow.de

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Diese Seite ist keine offizielle Seite des Stadthafens Malchow

für die Richtigkeit der Angaben übernimmt der Betreiber dieser Seite keine Gewähr.
Die Angaben wurden jedoch aktuell zum 22.05.2010 ermittelt.

 

Der Stadthafen Malchow
bietet 35 Liegeplätze und Anleger für Wasserwanderer, Motorschiffe, Segelboote, Wassersportler und Hausboote.
Die Lage ( N 53°28'26 E 12°25'36 )ist direkt am rechten Ufer der Müritz-Elde-Wasserstraße (MEW, Bundeswasserstraße) zwischen km 132,5 und 132,6, zwischen Elbe und Müritz-Havel-Wasserstraße.
Der Hafen hat eine Wassertiefe von 2,00 m bezogen auf MW ausgelegt. Der Seewasserstand schwankt jahreszeitlich um ca. 0,40 m (Frühjahr MW-0,20m, Herbst MW+0,20m).

 

Die Hafenmeisterei Malchow
Hafenmeisterei Malchow
Am Stadthafen 6
17213 Malchow
Tel: (039932) 80893
Fax: (039932) 80896
 
Öffnungszeiten:
Saison vom 01.04. bis 30.09.
09:00 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr

 

Auszug aus der Satzung der Stadt Malchow über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Stadthafen Malchow vom 24.06.2008:
§1.1   Für die Benutzung der Schiffsliegplätze und der vorhandenen sanitären Einrichtungen des Stadthafen der Stadt Malchow werden Benutzungsgebühren erhoben...
 
§2.2   Folgende Gebühren werden erhoben:
-Liegeplatzgebühren
In den Liegeplatzgebühren sind die Kosten für die Müllentsorgung (Mischmüll) enthalten.
 
§2.3   Folgende Gebühren werden über Münzautomaten erhoben:
- Gebühren für Strom
- Gebühren für Trinkwasser
- Gebühren für Schmutzwasser
- Gebühren für die Nutzung WC und Toilette
- Gebühren für Duschen
- Gebühren für Waschmaschine und Trockner

 
§7.1   Die Liegeplatzgebühr für Wasserfahrzeuge beträgt:
- je angefangener Bootsmeterlänge --- 1,00 €/Übernachtung
- je Person (über 14 Jahren) --- 1,00 €/Übernachtung
- Kurzzeitlieger von 30 min bis max. 4 h --- 2,50 € pauschal

 
§7.2   Die Übernachtung gilt von frühestens 12:00 Uhr bis spätestens 12:00 Uhr des nächsten Tages.
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